Gesundheitsfond 2009

Wissenswertes über den Gesundheitsfond

Der Gesundheitsfonds trat am 01.Januar 2009 in Kraft und dient der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen. Der vom Bundesversicherungsamt verwaltete Fonds, wird durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), mit den Sozialversicherungsbeiträgen der Versicherten gespeist.

Alle GKV's ziehen diese zunächst von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu verschiedenen, gesetzlich festgelegten Anteilen ein und leiten sie an den Fonds weiter. Die Beitragshöhe ist für Versicherte aller Krankenkassen einheitlich festgesetzt. Anschließend werden die Gelder des Gesundheitsfonds wieder auf die Krankenkassen verteilt.

Die GKV's nutzen die zugeteilten Mittel, um damit die Leistungserbringer, also die Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken für ihre Arbeit zu bezahlen. Die Höhe des Geldes das eine Krankenkasse aus dem Fonds erhält, richtet sich nach Anzahl, Alter, Geschlecht und Erkrankungen der Versicherten.

Reichen die zugeteilten Mittel einer Krankenkasse nicht aus, so ist sie berechtigt Sonderbeiträge von den Versicherten zu erheben. Wirtschaftet eine Krankenkasse so gut, das sie Mittel aus dem Fonds nicht aufwenden musste, so kann sie diese als Prämie an ihre Versicherten auszahlen

Zur Zeit gibt es in Deutschland etwa 320 GKV's. Da sowohl die zu erbringenden Leistungen, als auch die Beitragshöhe der Versicherten gesetzlich festgelegt sind, konkurrieren die verschiedenen Krankenkassen lediglich auf dem Bereich der Bonusangebote miteinander. Diese können aus besonderen Leistungen, kostenlosen Impfungen oder günstigen Präventivangeboten bestehen.

Der gesetzlich festgelegte Einheitsbeitrag für den Gesundheitsfonds soll zunächst konstant bleiben und dann langsam gesenkt werden. Sobald die Beitragsgelder jedoch nicht mehr ausreichen, um die Ausgaben des Gesundheitsfonds 2 Jahre hintereinander zu min. 95% zu decken, ist im Gesetz die Erhöhung der Beitragssätze vorgesehen.